Das „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“: § 45a und § 48b stoppen!

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Noch vor der Sommerpause soll das „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ (KJSG) beschlossen werden, der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist bereits auf den Weg gebracht.

Sollte das KJSG unverändert beschlossen werden, drohen uns und den anderen 21 Thüringer Jugendverbänden mit ihren insgesamt 300.654 Mitgliedern zwischen 6 und 27 Jahren (Quelle: LJFP 2017-2021) erhebliche Arbeitserschwernisse bis hin zur Gefahr des Zusammenbruchs spontaner selbstorganisierter Kinder- und Jugendarbeit!

Der Grund dafür sind zwei der Änderungen im SGB VIII: die Einführung der neuen §§ 45a und 48b. Diese halten wir u.a. in Übereinstimmung mit dem Deutschen Bundesjugendring (DBJR), dem Landesjugendring Thüringen (LJRT), der Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfe (AGJ) und dem Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) für schädlich und unzweckmäßig.

Unseren Brief an die Abgeordneten findet ihr hier.